#28 GmbH-Gründung: Ablauf genau erklärt

Was braucht man um eine GmbH zu gründen? Und wie wird eigentlich eine UG gegründet? Was kostet das alles?
Fragen über Fragen, die ganz einfach zu beantworten sind.
Lerne in 7 Schritten alles was du über die GmbH- oder UG-Gründung wissen musst.

1. Team & Anteile definieren

Das Wichtigste zuerst. Auch beim Gründen kommt es ganz entscheidend auf das Team an. Deshalb gilt hier, als ersten Schritt die Gesellschafterstruktur festzulegen.

Gründest du dein Unternehmen allein als Allein-Gesellschafter oder hast du Investoren? Es besteht auch die Möglichkeit Mitgründer ins Team zu holen. In diesem Fall ist es relevant sich über die Anteilsstruktur zu einigen. Dies ist meist der schwierigste Schritt, da es hierbei darum geht eine faire Verteilung zu finden, die gleichzeitig für alle profitabel ist.
Zudem ist zu klären, ob die Anteilsstruktur auch für das Stimmrecht und die Gewinnanteile gilt?
Diese können auch davon abweichen.

2. Gesellschaftsvertrag

Sind das Team und die Anteile definiert geht es an den Gesellschaftsvertrag. Hierbei geht es drum die vertraglich relevanten Daten schriftlich und rechtssicher in einer auch sog. Satzung festzuhalten.
Der Gesellschaftsvertrag ist verpflichtend für alle Anteilseigner. Die IHK, die meisten Notare und Anwälte besitzen dafür Muster, die verwendet werden können.

3. Beurkundung beim Notar

Im Anschluss findet ein Termin beim Notar statt, zwecks der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Der Notar liest im Rahmen der Beurkundung den Gesellschaftsvertrag mündlich in Anwesenheit aller Gesellschafter vor. In der Vergangenheit war eine persönliche Anwesenheit vor Ort hierfür erforderlich. Ab 2023 kann dies auch online geschehen. Das Vorlesen der Satzung dauert ca. 1 Stunde. Oft ergeben sich hierbei noch nachträglich Änderungen, die dann mit aufgenommen werden. Am Ende des Beurkundungsverfahren unterschreiben die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag und erhalten eine notariell beglaubigte Urkunde. Dies stellt die erste Amtshandlung der GmbH dar.

4. Einzahlung Stammeinlage

Als nächster Schritt ist die Zahlung der Stammeinlage fällig. Die Stammeinlage beträgt min. 12.500 €.
In der Regel sind es allerdings meistens 25.000 €. Bei einer Anteilsstruktur von je 50 % muss jeder Gesellschafter dann die Hälfte des Beitrages entrichten. Die Überweisung erfolgt auf ein vorher eingerichtetes GmbH-Konto und muss den Verwendungszweck “Stammeinlage” enthalten.

Bei einer UG beträgt die Stammeinlage min. 1 €. Allerdings droht bei dem geringen Betrag eine Gefahr der Überschuldung, wenn die erste Rechnung des Notars fällig ist. Von daher lautet die Empfehlung die Stammeinlage auf min. 1.000 € zu erhöhen.

Nach Überweisung der Stammeinlage muss der Überweisungsbeleg dem Notar abgegeben werden. Dieser kann dann im nächsten Schritt die Anmeldung der GmbH bzw. UG beim Amtsgericht vornehmen.

5. Prüfung Amtsgericht

Liegen dem Amtsgericht die Unterlagen des Notars vor, nimmt dieses die Prüfung der Eintragung ins Handelsregister vor. Geprüft werden u.a. die Liste der Gesellschafter, die Satzung, der Firmenname etc. Gerade beim Firmennamen kommt es immer wieder zu Problematiken. Das Amtsgericht prüft nämlich, ob solch ein Firmenname bereits existiert oder einem anderen so sehr ähnelt, dass er mit Schutzrechten anderer Unternehmen kollidiert und deshalb nicht eintragbar ist.
Hier kann es helfen vorher bei der IHK anzufragen, ob ein ähnlicher Name bereits existiert oder noch einfacher dies unter http://www.unternehmensregister.de kurz selbst zu überprüfen.

6. Eintragung Handelsregister

Stellt das Amtsgericht fest, dass soweit alles stimmt, stellt es eine Rechnung aus.
Diese beträgt ca. 100 € - 200 €. Nach der Begleichung dieser Rechnung wird der Eintrag in das Handelsregister vorgenommen.

7. Beantragung Steuernummer & Gewerbeanmeldung

Nach der Eintragung in das Handelsregister ist die Beantragung einer Steuernummer notwendig. Diese bekommt man vom Finanzamt zugeteilt. Hierfür wird eine Eröffnungsbilanz der GmbH bzw. UG erstellt - entweder selbst oder durch einen Steuerberater - und an das Finanzamt übergeben.

Eine Gewerbeanmeldung ist ebenfalls erforderlich. Die Anmeldung erfolgt auf der Gemeinde. Nach der Gewerbeanmeldung wird das Unternehmen im Gewerberegister aufgeführt.

Und jetzt?

Nach erfolgter Gewerbeanmeldung und Beantragung der Steuernummer kann man am Marktgeschehen teilnehmen und u.a. Rechnungen schreiben oder Geschäftsverträge abschließen. Ist das Unternehmen noch nicht im Handelsregister eingetragen muss die GmbH mit dem Kürzel “i.Gr.” (=in Gründung) geführt werden.

Dauer und Kosten

Insgesamt dauert der ganze Prozess ca. 1 - 2 Wochen. Die Kosten - ohne Berücksichtigung der Stammeinlage - belaufen sich auf ca. 1.000 € (Amtsgericht zwischen 100 € - 200 €, Notar ca. 500 € - 800 €).

Zusammenfassung

Anbei nochmal eine Übersicht der 7 Schritte zur Gründung einer GmbH bzw. UG:

1. Team & Anteile definieren

2. Gesellschaftsvertrag

3. Beurkundung beim Notar

4. Einzahlung Stammeinlage

5. Prüfung Amtsgericht

6. Eintragung Handelsregister

7. Beantragung Steuernummer & Gewerbeanmeldung

Fazit

Nun weist du wie deine Idee in 7 Schritten zu einer rechtskräftigen GmbH bzw. UG wird.

 

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